Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stornierungsregelung für Gruppen

1. Begriffsdefinition

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe definiert:
1.1 Beaujean Vacances: Beaujean Vacances BV .
1.2 Vertragspartner: alle in der Namensliste aufgeführten Teilnehmer.
1.3 Mietpreis: der Gesamtbetrag der fälligen und/oder im Voraus bezahlten Beträge für eine Buchung.
1.4 Aufenthalt: die vertraglich festgelegte Dauer des Aufenthalts in einer Gruppenunterkunft.
1.5 Stornierungskosten: fällige (Teil-)Miete und Überweisungskosten im Falle einer Stornierung
1.6 Ungenutzte Tage: Tage, die der Vertragspartner wider Erwarten nicht in der von ihm gebuchten Gruppenunterkunft verbringen konnte.
1.7 Miete pro Tag: die persönliche Miete jedes Einzelnen, geteilt durch die Gesamtzahl der Tage des Aufenthalts. Sofern nicht anders angegeben, wird eine Entschädigung nur für ganze Tage und abzüglich Rückerstattungen u.ä. gewährt.
1.8 Abschlusskosten für Gruppen-Stornierungsregelung: Anfallende Kosten für den Abschluss einer Stornierungsregelung für Gruppen.
1.9 Stornierungsregelung: Stornierungsregelung für Gruppen
1.10 Schwere Erkrankung: Krankheit, die ohne sofortige Behandlung nicht geheilt werden kann und selbst bei Behandlung bleibende Folgen haben kann.
1.11 Schwerer Unfall: Jede Verletzung muss von einem Arzt diagnostiziert worden sein.Unter Unfall verstehen wir auch: Erfrieren, Ertrinken, Ersticken; Verhungern, Durst, Erschöpfung und Sonnenbrand durch unvorhergesehene Isolation; akute Vergiftung durch andere Substanzen als Nahrungsmittel, Genussmittel oder Medikamente; Kontamination durch Keime bei unfreiwilligem Sturz ins Wasser oder eine ander Substanz; durch einen Unfall verursachte Wundinfektion oder Blutvergiftung; Komplikationen aufgrund der Erstversorgung, die Sie nach dem Unfall erhalten haben oder aufgrund einer medizinisch notwendigen Behandlung, die Sie nach dem Unfall erhalten haben.
1.12 Als Familienangehörige 1. oder 2. Grades gelten:
Blutsverwandtschaft oder Verwandtschaft 1. Grades: Ihre (Adoptiv-)Eltern, Ihr (Adoptiv-)Kind(er), die (Adoptiv-)Eltern Ihres Partners, das/die (Adoptiv-)Kind(er) Ihres Partners, der Partner Ihrer (Adoptiv-)Kinder (Schwiegersohn oder Schwiegertochter).
Blutsverwandtschaft oder Verwandtschaft 2. Grades: Ihre Großeltern, Ihr(e) Enkelkind(er), Ihre Geschwister, die Großeltern Ihres Partners, das(die) Enkelkind(er) Ihres Partners, die Geschwister Ihres Partners.

2 Gültigkeitsdauer der Regelung

2.1 Die Regelung gilt ab dem Datum des Abschlusses der Regelung bis zum vertragsgemäßen Enddatum des Aufenthaltes.
2.2 Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Kosten für die Stornierungsregelung und erst nachdem die vollständige Liste mit den Namen und Adressen der Teilnehmer bei Beaujean Vacances eingegangen ist. Änderungen von Namen und Adressen der Teilnehmer pro Haushalt müssen Beaujean Vacances unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Nach Erhalt der Änderung wird der Versicherungsschutz angepasst. Der Versicherungsschutz endet mit dem vertraglich vereinbarten Enddatum des Aufenthaltes.
2.3 Die Stornierungsregelung kann nur zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages abgeschlossen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3 Gültigkeitsdauer des Versicherungsschutzes

Im Rahmen der Gültigkeitsdauer der Stornierungsregelung gilt folgender Versicherungsschutz:
3.1 Die Deckung von Stornogebühren beginnt 2 Monate vor Aufenthaltsbeginn und endet mit dem Anfangsdatum des Aufenthalts.
3.2 Die Deckung für ungenutzte Tage gilt für ab dem Anfangsdatum des Aufenthalts bis zum Enddatum des Aufenthalts.

4 Kosten für den Abschluss der Stornierungsregelung

4.1 Zahlung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Kosten für den Abschluss der Stornierungsregelung beim Abschluss der Stornierungsregelung zu bezahlen.
4.2 Rückerstattung
Die Kosten für den Abschluss der Stornierungsregelung können nicht zurückerstattet werden, es sei denn, Beaujean Vacances storniert den Aufenthalt.

5 Höhe der Abschlusskosten für die Stornierungsregelung

Die Abschlusskosten betragen 5,5 % der im Mietvertrag vereinbarten Grundmiete.

6 Deckung von Stornierungskosten

6.1 Leistungen werden für Stornierungskosten aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses gemäß 6.1.1 bis 6.1.2 gewährt. Ein Anspruch auf Leistung besteht für alle (individuellen) Vertragsparteien mit einem Höchstbetrag gemäß Artikel 8.1.
6.1.1 Tod, schwere Krankheit oder schwerer Unfall mit Verletzungen von (einer oder mehreren) Vertragsparteien innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten vor dem Anreisedatum oder während des Aufenthalts.
6.1.2 Ausfall der gemieteten Unterkunft aufgrund eines von externen Vorfalls, sofern die Mietkosten nicht vom Vermieter zurückerstattet werden.

Individuelle Stornierung
6.2 Leistungen werden für Stornierungskosten aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses gemäß 6.2.1 bis 6.2.5 gewährt, wobei die Vertragspartei dies durch beglaubigte Unterlagen nachweisen muss. Ein Anspruch auf Leistung besteht für alle (individuellen) Vertragsparteien mit einem Höchstbetrag gemäß Artikel 8.1.
6.2.1 Tod, schwere Krankheit oder schwerer Unfall mit Verletzungen von Familienmitgliedern 1. oder 2. Grades oder von Mitbewohnern der Vertragspartei innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten vor dem Anreisedatum oder während des Aufenthalts.
6.2.2 Materielle Schäden (Schaden an Gegenständen/Sachen) am Eigentum der Vertragspartei, seiner Mietwohnung oder des Unternehmens, bei dem er arbeitet, so dass seine Anwesenheit dringend erforderlich ist.
6.2.3 Die unerwartete Verfügbarkeit einer Mietwohnung oder die unerwartete Übergabe einer Eigentumswohnung durch den Vertragspartner, frühestens jedoch 30 Tage vor Beginn und spätestens 30 Tage nach Ende des Aufenthaltes.
6.2.4 Komplikationen in der Schwangerschaft der Vertragspartei oder Partnerin.
6.2.5 Endgültige Scheiterung der Ehe des Vertragspartners, für die ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Die Auflösung eines notariellen Lebensgemeinschaftsvertrages innerhalb einer Frist von 2 Monaten vor Beginn des Aufenthalts oder während des Aufenthalts gilt als endgültige Scheiterung der Ehe.
Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist, dass der Vertragspartner nicht durch eine andere Person ersetzt werden kann.

Alle diese Ereignisse sind unvorhergesehen, müssen unerwartet und während der Versicherungslaufzeit eintreten. Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung nicht möglich ist, wenn der Grund vorhersehbar war, Betrug vorliegt oder wenn eine Person stirbt/erkrankt, die nicht zum Kreis der Vertragsparteien gehört.

7 Versicherungsschutz für ungenutzte Tage

Gruppenstornierung
7.1 Vorzeitige Abreise
7.1.1 Leistungen werden auf Grundlage der Tagesmiete und infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses gemäß 6.1.1 bis 6.1.2 gewährt, wobei die Vertragspartei diesen Umstand durch beglaubigte Unterlagen nachweisen muss. Ein Leistungsanspruch besteht für alle Vertragsparteien mit einem Höchstbetrag gemäß Artikel 8.1, soweit diese den Aufenthalt ebenfalls vorzeitig abbrechen.

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Individuelle Stornierung
7.2 Vorzeitige Abreise
7.2.1 Bei vorzeitiger Abreise werden Leistungen auf Grundlage der Tagesmiete und infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses gemäß 6.2.1 bis 6.2.6 gewährt, wobei die Vertragspartei diesen Umstand durch beglaubigte Unterlagen nachweisen muss.
Ein Leistungsanspruch besteht für für den betroffenen Vertragspartner und seine Familienangehörigen, mit einem Höchstbetrag gemäß Artikel 8.1, soweit diese den Aufenthalt ebenfalls vorzeitig abbrechen.

8 Maximale Leisutng

8.1 Die maximale Leistung für alle Vertragsparteien zusammen beträgt höchstens 100 % der Mietkosten, aufgeteilt auf alle Vertragsparteien im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Anteil an den Mietkosten.
8.2 Leistungen werden unter Abzug etwaiger Rückerstattungen gewährt.
8.3 Bei einer Leistung für Gruppenstornierung wird eine etwaige zuvor gewährte Leistung aufgrund individueller Stornierung abgezogen.

9 Allgemeine Ausschlüsse

9.1 Es wird keine Leistung gewährt, wenn die Vertragspartei oder der Berechtigte:
9.1.1 1 falsche Angaben macht und/oder eine falsche Darstellung der Sachverhalte gibt. In diesem Fall erlischt das Leistungsrecht für die gesamte Forderung, auch für die Teile, bei denen keine falschen Angaben gemacht wurden und/oder keine falsche Darstellung der Sachverhalte erfolgt ist.
9.1.2 eine oder mehrere vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Ebenso erlischt jegliches Leistungsrecht, wenn die Vertragspartei oder der Berechtigte die in Artikel 10.2 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, um Beaujean Vacances zu täuschen, es sei denn, die Täuschung rechtfertigt nicht den Verlust des Rechts.
9.2 Es wird keine Leistung gewährt für einen Anspruch aufgrund eines Ereignisses,
9.2.1 das (in)direkt in Verbindung steht mit:

  • Kriegshandlungen, einschließlich bewaffneter Konflikte, Bürgerkriege, Aufstände, internen Unruhen, Aufständen und Meutereien. Diese sechs genannten Formen des Krieges, sowie deren Definitionen, sind Bestandteil des Textes, der am 2. November 1981 vom Verband der Versicherer bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Den Haag hinterlegt wurde. 
  • Kernreaktionen, also jeder atomaren Kernreaktion, bei der Energie freigesetzt wird.
  • Beschlagnahmung und Einziehung.
  • einer wissentlichen Teilnahme an einer Entführung, Flugzeugentführung, einem Streik oder einem Terroranschlag.

9.2.2 durch Vorsatz entstanden oder möglich geworden ist, sei es durch bewusste Rücksichtslosigkeit oder bewusste Fahrlässigkeit.
9.2.3 (in)direkt mit dem Suizid oder einem Suizidversuch der vertragspartei in Zusammenhang steht.
9.2.4 in oder als Folge der Teilnahme an oder der Begehung einer Straftat oder einer versuchten Straftat.
9.2.5 das im Zusammenhang steht mit einer Krankheit, einer Erkrankung oder einer Abweichung, die bei der Vertragspartei, Familienmitgliedern im 1. oder 2. Grad oder seinen Mitbewohnern im Zeitraum von 2 Monaten vor dem Abschlussdatum der Regelung bestand oder Beschwerden verursachte. Diese Ausschlussklausel gilt nur, wenn die Regelung später als 7 Tage nach dem Buchungsdatum abgeschlossen wurde

10 Pflichten im Schadensfall

10.1 Der Vertragspartner bzw. Interessent ist verpflichtet:
10.1.1 alles vernünftigerweise Mögliche zu tun, um Schäden zu verhindern, zu reduzieren oder zu begrenzen.
10.1.2 im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und nichts zu unterlassen, was die Genesung fördern könnte. Ebenso ist die Vertragspartei verpflichtet, sich auf Anforderung und auf Kosten von Beaujean Vacances von einem von Beaujean Vacances angewiesenen Arzt untersuchen zu lassen und diesem alle gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen.
10.1.3 Beaujean Vacances volle Unterstützung zu gewähren, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und alles zu unterlassen, was den Interessen von Beaujean Vacances entgegenwirken könnte.
10.1.4 die Umstände nachzuweisen, die zu einem Leistungsantrag geführt haben.
10.1.5 die Originalbelege vorzulegen.
10.1.6 bei der Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte mitzuwirken, ggf. durch Übertragung von Ansprüchen, sowie bei der Erteilung erforderlicher Vollmachten.

10.2 Der Vertragspartner bzw. Berechtigtet ist verpflichtet:
10.2.1 nach einem Ereignis, aufgrund dessen der Aufenthalt (möglicherweise) storniert wird, unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach dem Ereignis, eine Meldung bei Beaujean Vacances zu machen.
10.2.2 einen Antrag auf Leistungen so schnell wie angemessenerweise möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Ende ders Ereignisses, mittels eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Schadensmeldungsformulars bei Beaujean Vacances einzureichen.
10.3 die Mitteilungen, die bei einer Meldung gemäß 10.2.1 und 10.2.2 gemacht werden, dienen auch zur Feststellung des Schadens und des Leistungsanspruchs.

11 Schadensregulierung

Beaujean Vacances ist für die Abwickung der Schadensmeldung verantwortlich, wobei auch die vom Vertragspartner bereitgestellten Informationen und Auskünfte als Grundlage dienen.

12 Doppelte Regelung

Könnte, wenn diese Regelung nicht bestünde, ein Anspruch auf Zahlung nach einer anderen Regelung, sei sie älteren Datums oder nicht, oder nach einem Gesetz oder einer anderen Vorschrift geltend gemacht werden, ist diese Regelung nur in letzter Instanz gültig. In einem solchen Fall ist nur der Schaden zu ersetzen, der den Betrag übersteigt, den der Auftragnehmer anderweitig geltend machen könnte.


13 Anspruchsberechtigte

13.1 Ein Anspruch auf Leistung besteht nur für die Vertragspartei. Im Falle des Todes der Vertragspartei besteht auch ein Anspruch auf Leistung für die natürliche Person/Personen, die als sein Erbe auftritt/auf treten. Ein Erbe muss immer eine Erbschaftsurkunde vorlegen. 
13.2 Die Zahlung erfolgt an eine Vertragspartei, den Hauptbucher (es sei denn, andere Vertragsparteien haben vor der Zahlung schriftlich bei Beaujean Vacances Einspruch erhoben) oder an die Person, durch deren Vermittlung die Regelung abgeschlossen wurde.

14 Verjährungsfrist des Leistungsanspruchs

Nachdem sich Beaujean Vacances schriftlich endgültig zu einer Forderung geäußert hat, verjährt jeder Anspruch gegen Beaujean Vacances in Bezug auf die betreffende Forderung nach 6 Monaten. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem Beaujean Vacances diese Mitteilung verschickt.

15 Adresse

Mitteilungen von Beaujean Vacances an den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam an die letzte bei Beaujean Vacances bekannte Adresse oder oder an die Adresse derjenigen Person, durch deren Vermittlung die Regelung getroffen wurde.

16 Streitigkeiten/Beschwerden

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt niederländisches Recht. Die ausschließliche Zuständigkeit liegt beim (Amts-)Gericht in Maastricht

17 Klausel im Falle von Terrorismus

Dann erstatten wir den Schaden auf der Grundlage des Protokolls zur Schadensregulierung der NHT (Niederländische Rückversicherungsgesellschaft für Terrorismusschäden). Dort ist festgelegt, in welchen Fällen eine Schadenersatzleistung begrenzt werden kann, wenn zum Beispiel Terrorismus oder böswillige Verunreinigung vorliegt. Den vollständigen Text dieses Protokolls finden Sie auf www.terrorismeverzekerd.nl.